Mit Steuer
Kita-Kosten-Rechner: Was kostet die Kita wirklich?
Rechne Kita-Beiträge und Essensgeld aufs Jahr hoch und ermittle, wie viel du über die Steuer zurückbekommst.
Kita-Kosten im Jahr
Kita-Kosten von der Steuer absetzen
Seit 2025 kannst du 80 Prozent der Betreuungskosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Das gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag. Nicht absetzbar sind Kosten für Verpflegung, also das Essensgeld.
- Die Beiträge müssen per Überweisung bezahlt werden, Barzahlung zählt nicht.
- Hebe die Beitragsbescheide und Kontoauszüge auf.
- In vielen Bundesländern ist die Kita ganz oder teilweise beitragsfrei, frag bei deiner Gemeinde nach.
Berechnungsgrundlage & Hinweis: Grundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: 80 % der Kinderbetreuungskosten, höchstens 4.800 € je Kind und Jahr (ab 2025). Alle Werte sind Orientierungshilfen ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte geben Elterngeldstelle, Familienkasse und Finanzamt.
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